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Laut GVO, müssen Hersteller Wartungen, Inspektionen auch in der Garantiezeit anerkennen. Also, keinen Verlust der Garantie auch bei Neufahrzeugen. Eine klare gesetzliche Regelung.
Ihr Vorteil ist, es werden nur die vom Hersteller vorgegebenen Zeiten in Anrechnung gebracht, auch wenn der Aufwand mal größer ausfallen sollte.